unsere
LEISTUNGEN
Zu unseren klassischen Betätigungsfeldern gehören der vorbeugende Brandschutz und die Betriebssicherheit. Wir überprüfen in den Kehrbezirken Krems, Horn, Absdorf und Rastenfeld Ihre Rauchfänge, Feuerstätten und Heizungsanlagen vor Ort und reinigen diese.
Zu den Kernaufgaben eines Rauchfangkehrers gehören aber auch die Abgasmessung von Zentralheizungen, die Luftzahlmessung, die Feuerbeschau sowie die Erstellung von Befunden. Als zusätzliche Dienstleistungen bieten wir die Reinigung von Feuerstätten und Bauberatung an.

Kehren & Reinigen

Warum muss ein Rauchfang regelmäßig überprüft und gekehrt werden? Einerseits kann er durch  Laub, Vogel- und Insektennester oder loses Ziegelmauerwerk so verstopft werden, dass die Verbrennungsgase nicht mehr ins Freie gelangen können. Und andrerseits können Rußablagerungen, die bei der Verbrennung von Kohle oder Holz entstehen, im Rauchfang durch heiße Abgase entzündet werden.

Wie oft ein Rauchfang gereinigt werden muss, hängt vom Brennstoff (Holz, Pellets, Hackgut, Öl oder  Gas) sowie der Benützung der angeschlossenen Feuerstätten ab und wird von der Landesregierung des jeweiligen Bundeslandes in einer Verordnung festgelegt. Die Kehrperiode reicht von einmal jährlich (z. B. Gasheizungen) bis fünf Mal jährlich (z. B. Feuerstätten, die mit nicht standardisierten festen Brennstoffen betrieben werden). Gar nicht gekehrt müssen Feuerstätten und Abgasführungen, die länger als 1 Jahr unbenützt sind.

Unsere Leistungsumfang

Wir überprüfen und kehren nicht nur Rauch- und Abgasfänge und die dazugehörigen Verbindungsstücke, sondern auch Luft- und Überdruckfänge sowie Rauchrohre, Poterien und Rauchkanäle. Beläge, die bei der normalen Kehrung nicht zu entfernen sind (z. B. Teer und Pech), schlagen oder brennen wir aus.

Ihr Rauchfangkehrer Fröch-Weitl: Wir sorgen für funktionstüchtige Fänge in Krems, Horn, Absdorf und Rastenfeld

Abgasmessung

Die Niederösterreichische Bauordnung schreibt im § 32 vor, dass Zentralheizungen mit Heizkesseln, die eine Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW haben, regelmäßig durch befugte Fachkräfte – das können Rauchfangkehrer, Heizungsinstallateure oder Servicetechniker sein – kontrolliert werden müssen. Viele Kunden vertrauen die Überprüfung Ihrem Rauchfangkehrer an, der ihnen ein objektives Ergebnis ohne kommerzielles Interesse garantiert. Der regelmäßige Check ist übrigens nicht nur aus Sicherheitsgründen empfehlenswert, sondern spart auch Geld: Gut gewartete Feuerstätten können bis zu zehn Prozent weniger Energie verbrauchen und produzieren auch weniger Schadstoffe.

Die Abgasmessung und der Prüfbericht

Die Abgasmessung ermittelt nicht nur die Emissionen, sondern gibt auch objektiv Auskunft über den Zustand der Zentralheizung gibt. Die Ergebnisse dieser Überprüfung werden in einem Prüfbericht festgehalten, der dem Eigentümer der Anlage auszuhändigen ist. Heizkessel mit einer Nennwärmeleistung von mehr als 6 kW bis 50 kW sind alle 3 Jahre, jene mit einer über 50 kW jährlich zu überprüfen.

Ihre Experten für die Überprüfung und Abgasmessung von Feuerstätten in Krems, Horn, Absdorf und Rastenfeld

Prüfung von Feuerstätten

Seit 2017 sind die Rauchfangkehrer in Niederösterreich verpflichtet, im Zuge der Kehrung einmal jährlich den Zustand jeder Feuerstätte zu kontrollieren. Im Unterschied zur Abgasmessung von Zentralheizungen wird die jährliche Überprüfung nur optisch durchgeführt. Inspiziert werden zum Beispiel der Sicherheitsabstand der Feuerstätte und der Verbindungsstücke zu brennbaren Materialien oder der Zustand des Rohranschlusses. Auch diese Überprüfung dient nicht nur dem Brandschutz, sondern kann auch die Lebensdauer Ihrer Feuerstätte erheblich verlängern.

Lassen Sie Ihre Feuerstätte regelmäßig kontrollieren – sie dankt es Ihnen mit einem sicheren und effizienteren Betrieb.

Reinigung von Feuerstätten

Was viele wissen: Der Rauchfang muss regelmäßig von Ruß gereinigt werden. Was manche nicht wissen: Wer mit Holz oder Kohle heizt, sollte auch die Feuerstätte regelmäßig selbst reinigen oder reinigen lassen. Denn im Brennraum, im Ofenrohr und in den Heizgaszüge lagert sich ebenfalls Ruß ab, der entfernt werden muss.

Regelmäßiges Reinigen spart Energie

Wir haben das notwendige Spezialwerkzeug und Know-how, um Feuerstätten von Verbrennungsrückständen zu reinigen. Die regelmäßige Reinigung von Zentralheizungen, aber auch Einzelöfen erhöht nicht nur die Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der Anlage, sondern spart auch Energie, Geld und schont die Umwelt – schon 1 mm Rußbelag bedeuten 5 bis 10 Prozent mehr Energieverbrauch!

Für mehr Effizienz Ihrer Heizung: Rauchfangkehrer Fröch-Weitl in Krems, Horn, Absdorf und Rastenfeld

Luftzahlmessung

Raumluftabhängige Gasfeuerstätten wie z. B. Gasthermen brauchen für die Verbrennung eine ausreichende Luftzufuhr, die sie der Umgebungsluft entnehmen. Moderne Gebäuden sind allerdings oftmals so gut gedämmt, dass nicht ausreichend frische Verbrennungsluft nachströmen kann. Durch die unvollständige Verbrennung entsteht Kohlenmonoxid (CO), ein gefährliches, weil farb- und geruchloses Atemgift. Durch eine Luftzahlmessung (oder wie es offiziell heißt: Verbrennungsluft-Messung  gemäß ÖVGW-Richtlinie G12) wird sichergestellt, dass ausreichend Luft für den Verbrennungsvorgang vorhanden ist.

Wann gemessen werden muss

Wir führen bei Ihnen die vom Gesetz her notwendige Luftzahlmessung objektiv und zuverlässig durch. Verlangt wird die Messung vor der erstmaligen Inbetriebnahme der Gasfeuerstätte oder nach einer über 1 Jahr hinausgehenden Nichtbenützung. Aber auch bei baulichen Veränderungen, die den Luftverbund beeinflussen (z. B. thermische Sanierungsmaßnahmen an Fenstern und Fassaden oder Abluftventilatoren wie Wohnraumlüftung oder Dunstabzüge) ist eine neuerliche Luftzahlmessung erforderlich.

Für den sicheren Betrieb Ihrer Gastherme: Verbrennungsluft-Messung durch Ihren Rauchfangkehrer Fröch-Weitl in Krems, Horn, Absdorf und Rastenfeld.

Bauberatung

Gute Planung im Vorfeld eines Bauvorhabens spart Zeit, Geld und nachträglichen Ärger, denn Planungsfehler sind nach Fertigstellung schwer bzw. nur mit erheblichem Aufwand zu beheben. Wir sorgen schon seit Jahrzehnten für Brandschutz und überwachen dabei unabhängig die Einhaltung der Bauvorschriften. Gerne teilen wir mit Ihnen unsere Erfahrung und unser Know-how schon in der Planungsphase Ihres Neubaus oder Ihrer Renovierung.

Unter anderem klären wir mit Ihnen folgende Punkte und Fragen:

– Wie viele Kamine sollte ich planen?

– Ist der Zugang zu den Kehrstellen über allgemein zugängliche Räume gegeben?

– Lage der Putz und Kehrtürchen von Rauchfängen

– Gesicherte Zugänge zu den Kehrstellen (bei Kehrung vom Dach!)

– Richtiges Fangsystem (Luft,- Abgassystem bzw. externe Zuluft)

– Ab wann ist ein Heizraum erforderlich?

– Welcher Brennstoff ist der richtige?

– Sicherheitsabstände zu brennbaren Bauteilen

– Brennstofflagerungen

– Hat jede Wohnung einen benützbaren Kaminanschluss?

 

Für eine individuelle und ausführliche Beratung stehen wir Ihnen telefonisch oder im Büro mit Planeinsicht zur Verfügung.

 

Rauchfangkehrer Fröch-Weitl: Kompetente Bauberatung in Krems, Horn, Absdorf und Rastenfeld.

Feuerbeschau

Durch das Niederösterreichische Feuerwehrgesetz ist Ihr Rauchfangkehrer verpflichtet, alle zehn Jahre Ihre Bauwerke (auch Nebengebäude oder Gebäude, die vorübergehend nicht bewohnt oder benützt werden) umfassend auf ihre Brandsicherheit zu überprüfen. Die Überprüfung dient nicht nur der Sicherheit Ihrer Familie und Ihres Eigentums, sondern auch auch dem Schutz benachbarter Gebäude vor übergreifenden Gefahren.

Bei der Feuerbeschau überprüft werden zum Beispiel

– Brandabschnitte (Heizräume, Garagen)

– Feuerlöscher (alle 2 Jahre zu überprüfen)

– brennbare Lagerungen und  Lagerungen leicht entzündlicher gefährlicher Stoffe (Flüssiggas, Öö)

– FI-Schutz

– Blitzschutzattest (wenn Blitzschutz vorhanden)

– die Sicherheitsabstände bei Feuerstätten aller Brennstoffe

– ob der periodische Prüfbericht  vorhanden ist (NÖ Bauordnung  § 32)

 

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Feuerbeschau in Krems, Horn, Absdorf und Rastenfeld durch. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen telefonisch gerne zur Verfügung.

Befundung

Nicht jeder Rauchfang ist für jede Feuerstätte geeignet. Deshalb benötigen Sie für jeden Neuanschluss einer Feuerstätte oder bei jeder Änderung an Ihrer Feuerstätte einen positiven Befund Ihres Rauchfangkehrers. Dieser kann feststellen, ob die Feuerstätte und der Rauchfang  zueinander passen oder ob Änderungen am Rauchfang notwendig sind.

Es gibt verschiedene Arten von Befunden:

– Den Baubefund benötigen Sie für die Fertigstellungsanzeige nach der NÖ Bauordnung.

– Der Vorbefund ist vor dem Neuanschluss oder Wechsel einer Feuerstätte erstellen zu lassen und dient als Eignungsbestätigung für Installateure oder Hafnermeister.

– Beim End- oder Eignungsbefund überprüft Ihr Rauchfangkehrer nach Fertigstellung der Anlage, ob die neue oder ausgetauschte Feuerstätte vorschriftsgemäß an den Rauchfang angeschlossen wurde. Dieser Befund garantiert Ihnen, dass Sie Ihre Feuerstätte gefahrlos betreiben können und dient zur Vorlage beim Bauamt und dem Gasversorgungsunternehmen.

Wir erstellen nicht nur in Krems, Horn, Absdorf und Rastenfeld jede Art von Befund, sondern beraten Sie auch gerne, welche Art von Befund wann erforderlich ist.